Adieu Demokratie…

Wir verabschieden die freiheitlich-demokratische Grundordnung und wünschen ihr viel Erfolg in einem anderen Land. Nachdem in den vergangenen Jahren seitens der jeweils Regierendes schon vieles getan wurde um die demokratischen Bürgerrechten einzuschränken, hat das Bundesverfassungsgericht sich heute vom wichtigesten Recht in einer Demokratie verabschiedet. Das Verbot des Sternmarsches in Heiligendamm ist ein grober Verfassungsbrucht und durch absolut nichts gerechtfertigt. Das BVG hat die Verpflichtung das Grundgesetz zu schützen und jedem Bürger zu garantiern, daß seine Grundrechte nicht beschnitten werden. Damit hat sich das BVG selbst die Legitimation entzogen, weiter in verfassungsfragen zu entscheiden. Die Begründung des BVG’s für seine Entscheidung ist in sich widersprüchlich und beweist nur wie wenig man das Grundgesetz noch achtet und was man von von Versammlungs- und Meinungsfreiheit auf Seiten der Machthabenden hält. Für die friedlichen Demonstranten in Heiligendamm und Rostock gilt damit Artikel 20 des Grundgesetzes:

“(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtssprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtssprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nich möglich ist.


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